Thomas Wagner (Source: akzente)
Die weltweite Textil- und Bekleidungsindustrie hinterlässt ihre Spuren. Nach Angaben des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments werden 10 % aller weltweiten Treibhausgasemissionen durch die Herstellung von Bekleidung und Schuhen verursacht. Hinzu kommen Umweltauswirkungen wie der Verbrauch und die Verschmutzung von Wasser durch Chemikalien oder Mikrofasern. Neben Klima- und Umweltschutz müssen auch die Menschenrechte geschützt werden. Denn in den meist sehr komplexen Lieferketten gibt es bisher häufig nicht genügend Schutz vor Ausbeutung oder schlechten Arbeitsbedingungen. Die Lösung liegt in nachhaltig produzierter Kleidung. Die Europäische Union (EU) bringt mit ihrem – im Vorfeld mehrfach verschobenen – EU-Richtlinienvorschlag zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht in der Wertschöpfungskette eine europäische Regelung zum Schutz von Umweltstandards und Menschenrechten in Lieferketten.
Können Sie kurz die Ziele der geplanten EU-Sorgfaltspflichtregelung erläutern?Das übergeordnete Ziel ist die Förderung eines nachhaltigen und verantwortungsvollen Geschäftsverhaltens in Bezug auf Menschenrechte und Umweltauswirkungen in allen globalen Wertschöpfungsketten. Mit ihrem Richtlinienvorschlag will die EU-Kommission einen Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen in den Mitgliedsstaaten verhindern. Eine Reihe von europäischen Ländern wie die Niederlande, Frankreich und Deutschland haben bereits eigene Gesetze zur Lieferkette erlassen, die sich in ihrem Umfang und Inhalt unterscheiden. Die EU strebt daher die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen an.
Warum hat sich die Veröffentlichung des EU-Richtlinienvorschlags immer wieder verzögert?Der Legislativvorschlag der EU-Kommission wurde sehr kontrovers diskutiert und zweimal abgelehnt: Der Ausschuss für Regulierungskontrolle (Regulatory Scrutiny Board) kritisierte die Folgenabschätzung der zuständigen Kommissionsdienststellen als zu vage, die Handlungsoptionen seien zu limitiert, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit werde nicht gewahrt. Aktivisten und NGOs befürchteten eine „Verwässerung“ der ursprünglichen Resolution des Parlaments zugunsten der Wirtschaft. Unternehmen und Verbände hingegen warnten davor, nichts Unmögliches zu fordern. So wurde dem bis dahin zuständigen EU-Justizkommissar Didier Reynders der Binnenmarktkommissar Thierry Breton an die Seite gestellt, um die Praktikabilität der Vorschläge zu bewerten. Dies alles führte zu großen Verzögerungen. Sollten die EU-Staaten und das Europäische Parlament dem Richtlinienvorschlag zustimmen, wäre Deutschland verpflichtet, das nationale Recht an EU-Recht anzupassen – und müsste damit nachbessern.
Mit welchen Herausforderungen und Auswirkungen müssen die Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie rechnen, wenn das Sorgfaltspflichtgesetz eingeführt wird?Zunächst gelten die vorgeschlagenen Anforderungen gleichermaßen für alle europäischen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem Umsatz von 150 Mill. € – und Nicht-EU-Unternehmen mit ähnlichen Voraussetzungen. Die Textilindustrie wird jedoch als „risikoreich“ eingestuft, was bedeutet, dass die Anforderungen für Unternehmen in diesem Sektor bereits mit einer Größe von mehr als 250 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mehr als 40 Mill. € gelten. Auch wenn die Gesamtkosten für die Umsetzung im Vergleich zum Unternehmensumsatz moderat ausfallen dürften, hängen sie doch von der Art des Unternehmens und insbesondere von seiner Größe ab. Dies bedeutet, dass kleinere Unternehmen mit einer komplexen Lieferkette und einem geringeren Reifegrad im nachhaltigen Lieferkettenmanagement höhere Kosten haben werden.
Herausforderungen und Kosten ergeben sich insbesondere aus der Entwicklung und Einführung einer Sorgfaltspflichtpolitik, der Anpassung der Beschaffungsprozesse, der Beschaffung und Installation der erforderlichen IT-Systeme, der Datenaggregation und -analyse sowie der Information und Schulung von Mitarbeitenden und Partnern in der Lieferkette der gesamten Wertschöpfungskette – nicht nur bei direkten Lieferanten, sondern auch bei sog. etablierten Geschäftsbeziehungen. Auch müssen Maßnahmen zur Risikominderung und der Berichterstattung ergriffen und Mitarbeiter benannt werden, die für diese Aufgabe zuständig sind. Des Weiteren müssen die Unternehmen einen Klimaschutzplan im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens erstellen. Zudem drohen Sanktionen und Bußgelder, wenn Unternehmen gegen die Pflichten verstoßen – und es kann zu Kosten aus Klagen kommen, denn der Richtlinienvorschlag sieht eine zivilrechtliche Haftung vor.
Aber das alles hat auch positive Auswirkungen für Unternehmen: geringere Risiken, verbesserte Beziehungen zu den Stakeholdern, geringere Kosten aufgrund von Konflikten, verbesserte Transparenz und Kenntnis der Wertschöpfungskette, höheres Ansehen und größere Anreize für Innovationen. Eine Bewertungsstudie für die EU stellt hier eine positive Korrelation zwischen dem Ausmaß, in dem Unternehmen die Umwelt- und Sozialpolitik umsetzen, und ihrer wirtschaftlichen Leistung (mit Schwerpunkt auf Rentabilität) fest.
Welchen Einfluss hätte eine solche Regelung auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Textil- und Bekleidungsunternehmen?Kurzfristig sind sicherlich Kosten zu erwarten, doch dürfte sich das stärkere Nachhaltigkeitsmanagement in der Lieferkette positiv auf die langfristige Rentabilität der Unternehmen auswirken. Darüber hinaus soll diese Verordnung, vergleichbar wie bei der Verordnung über den Schutz personenbezogener Daten, für alle auf dem EU-Markt tätigen Unternehmen gelten – sofern diese einen Umsatz von mehr als 40 Mill. € auf dem europäischen Markt erzielen und mindestens 50 % ihres weltweiten Umsatzes in einem der als risikoreich definierten Sektoren erzielen.
Mit dem EU-Aktionsplan zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum hat das Thema Nachhaltigkeit zunehmend Einzug in das Finanzanlagemanagement gehalten. Investitionen, die Nachhaltigkeit betreffen, werden in das ESG-Rating (Environment, Social and Governance) eingeordnet. Inwieweit berücksichtigen Unternehmen den Einfluss ihres Umweltengagements auf ihr Nachhaltigkeitsrating? Und welchen Einfluss kann ein solches Rating auf den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens haben?In Europa, wo rund 50 % des Vermögens nach Kriterien des „verantwortungsvollen Investierens“ verwaltet werden, bedeutet dies, dass vor allem börsennotierte Unternehmen ein großes Interesse daran haben, ein gutes ESG-Rating zu erhalten. Andernfalls werden sie aus den Anlageportfolios ausgeschlossen. Aber auch für nicht börsennotierte Unternehmen sind diese Ratings von Bedeutung, da ein schlechtes Rating etwa zu höheren Zinsen für Kredite bei der Hausbank führen kann. Deshalb prüfen viele Unternehmen ganz gezielt, mit welchen Nachhaltigkeitsmaßnahmen sie ihr Rating verbessern können. Der Grund für die stark zunehmende Bedeutung von ESG-Ratings ist, dass Unternehmen, die bei ESG-Kennzahlen gut abschneiden, vermutlich zukünftige Risiken und Chancen besser antizipieren, eher zu längerfristigem strategischem Denken bereit sind und sich auf langfristige Wertschöpfung konzentrieren.
Allerdings ist festzuhalten, dass es zwar immer mehr ESG-Datenquellen verschiedener Rating-Anbieter gibt, diese jedoch oft intransparent und uneinheitlich sind. Das erschwert ihre Nutzung zur Berechnung von Wert und Risiko in großem Umfang. Der EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums will dieses Problem angehen – und strebt eine einheitliche Taxonomie für nachhaltige Investitionen an.
Wie wichtig ist die Zustimmung und Unterstützung der breiten Öffentlichkeit in dieser Frage? Mit dem EU Green Deal haben wir es nicht nur mit einzelnen losgelösten Gesetzen zu tun, sondern mit einem kohärenten Fahrplan, der nicht weniger will, als eine nachhaltige und gerechte Transformation der Wirtschaft. Eine solche groß angelegte Transformation kann nur gelingen, wenn auch die Öffentlichkeit mit ins Boot geholt und von deren Sinn und Notwendigkeit überzeugt wird.
Vor diesem Hintergrund sind Ungereimtheiten besonders kritisch zu sehen. So führt z.B. die geplante Einstufung von Atomkraft und Gas als „nachhaltig“ im Sinne der EU-Taxonomie zu vielen Fragezeichen und könnte die Glaubwürdigkeit des Nachhaltigkeitsfahrplans in der Öffentlichkeit beschädigen.
Das Interview wurde von Mechthild Maas, Redakteurin TextileTechnology.net mit Thomas Wagner, Partner bei akzente kommunikation und beratung GmbH, München, geführt.